Hausordnung und Einlasskontrolle

Hausordnung

  1. Geltungsbereich:
    Der Geltungsbereich der Hausordnung gilt für die gesamte Anlage und Freiflächen der MHPArena.
    Die Hausordnung ist zu jeder Zeit (24 Stunden täglich) gültig, sobald der räumliche Geltungsbereich betreten wird.
  2. Hausordnung:
    Es gelten die entsprechenden Bedingungen der Betreibergesellschaft der MHPArena. Diese besitzt auch das Hausrecht, sofern es durch entsprechende Mietverträge nicht an Veranstalter übertragen wurde.
    Die Hausordnung ist in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten. Verstöße gegen die Hausordnung werden entsprechend geahndet.

Einlasskontrolle

Einlasskontrolle – gilt bei den Veranstaltungen der BG Ludwigsburg e.V.

  1. Beim Betreten des Veranstaltungsorts ist jede Person verpflichtet, dem Kontroll- und Sicherheitspersonal, sowie Bediensteten der Polizei und anderer Ordnungsbehörden die Eintrittskarte, oder sonstigen Berechtigungsnachweis unaufgefordert vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen.
  2. Während des Aufenthalts im Veranstaltungsort besteht die Vorzeige- und Aushändigungspflicht bei entsprechendem Verlangen des Kontroll- und Sicherheitspersonals, oder der Bediensteten der Polizei, oder anderer Ordnungsbehörden. Eine Begründung des Vorzeigeverlangens ist nicht erforderlich.
  3. Personen, die ihre Aufenthaltsberechtigung nicht nachweisen können, werden vom Kontroll-und Sicherheitspersonal, oder von Bediensteten der Polizei, oder anderer Ordnungsbehörden des Veranstaltungsortes verwiesen.
  4. Personen, denen ein Hausverbot für den Veranstaltungsort erteilt wurde, verwirken ihr Zutrittsrecht und sind von Veranstaltungen ausgeschlossen.

Das Mitbringen folgender Fanutensilien ist erlaubt:

  • Doppelhalter (mit einer Stocklänge bis zu 1,50 m, Plastikstöcke mit einem Durchmesser
    bis zu 3 cm)
  • Fahnen (mit einer Stocklänge bis zu 1,50 m; Plastikstangen: hohl und biegsam, Länge, Durchmesser 3 cm)
  • Trommeln
  • Fanclubbanner (Inhalt Eigen- beziehungsweise Fanclubname)
  • Digitalkameras / Fotoapparate (keine Profi-Ausrüstung / ausschließlich für den privaten Gebrauch)

Folgende Fanutensilien sind genehmigungspflichtig:

  • Spruchbänder, Transparente, Plakate bis zu einer Länge von 1 Meter und einer Höhe von
    80 cm (Wortlaut und Größe). Darüber hinaus gehende Größen müssen zusätzlich behördlich gegen Gebühr beantragt werden.
  • Schwenkfahnen
  • Choreografien (Entwurf, Material)
  • Flugblätter, Broschüren, Fanzines (kompletter Inhalt)
  • Konfetti, Luftschlangen (etc.)

Die vollständige Anmeldung muss der Abteilung Organisation (Neckar RIESEN Ludwigsburg, Pflugfelder Straße 22, 71636 Ludwigsburg) bis spätestens eine Woche vor dem jeweiligen Spiel in schriftlicher Form vorliegen und genehmigt werden.

Verboten sind:

  • Kleidung, Fahnen, Transparente, Aufnäher und ähnliches, deren Aufschrift/Inhalt eine Person wegen Hautfarbe, Religion, Herkunft, Geschlechts, oder sexueller Orientierung diskriminiert, oder deren Aufschrift Symbole zeigt, die verfassungsfeindlich sind, oder im rechtsextremen bzw. fremdenfeindlichen Bereich anzusiedeln sind; entsprechendes gilt für sichtbare Körpersignaturen dieser Art.
  • Rassistisches, fremdenfeindliches, Gewalt verherrlichendes, diskriminierendes, sowie rechts- und/oder linksradikales Propagandamaterial in die Anlage einzubringen.
  • Äußerungen, Gesten, oder Parolen zu zeigen, oder zu rufen, die Personen aufgrund ihrer/ihres Hautfarbe, Religion, Herkunft, Geschlechts, oder sexuellen Orientierung diskriminieren.
  • Verhaltensweisen, die sich störend auf die Veranstaltung auswirken.
  • Verhaltensweisen, die entsprechende Vorgaben der Beko Basketball Bundesliga missachten.

Bei Verstößen gegen die Hausordnung und/oder die Einlasskontrolle ist der Arenabetreiber bzw. der Veranstalter berechtigt, diese direkt, oder indirekt zu ahnden. Insbesondere der Sicherheitsdienst bzw. das Ordnungspersonal kann bei jedem Verstoß, auch ohne konkrete einzelne Anweisung, gegen Zuwiderhandlungen vorgehen.

Sämtliche Rechtsmittel und Rechtswege behält sich der Veranstalter vor.